Aktuell sind alle Ärzte ausgelastet

Die Wichtigkeit von Patientenverfügungen.

Rechtlich und ethisch ist der Wille des Patienten maßgeblich.

Alle volljährigen Menschen (ab 18 Jahren) dürfen nach dem Gesetz eine Patientenverfügung wirksam erstellen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Je konkreter Sie Ihren Patientenwillen dabei beschreiben, umso gezielter und sicherer kann dieser auch tatsächlich berücksichtigt und umgesetzt werden.
Es können immer Situationen eintreten, in denen man nicht mehr einwilligungsfähig ist und medizinisch behandelt werden muss. In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen in solchen Situationen gewünscht sind, insbesondere, wenn diese Maßnahmen starke Auswirkungen auf Ihr Leben haben (beispielsweise eine unheilbare Krankheit, Demenz oder Wachkoma).

Eine Patientenverfügung ist eine Absicherung.

Eine Patientenverfügung ist eine Absicherung.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welchen medizinischen Behandlungen und Maßnahmen Sie zur Intensivpflege zustimmen und/oder ablehnen, bei:

  • Schweren Erkrankungen
  • Unfallbedingten Verletzungen
  • Hirnschädigungen
  • Altersbedingtem Abbau

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Jedoch ist es sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder eine andere fachkundige Person beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung.
Um die Angehörigen vor dieser schwierigen Entscheidung in einer emotional sehr belastenden Situation zu entlasten, sollte jeder Mensch sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzen und eine persönliche Entscheidung treffen. Häufig ist in dem Kontext der Patientenverfügung das Verhältnis zur Organspendeerklärung relevant. Diese Entscheidung sollte am besten in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten und auch den Angehörigen mitgeteilt werden.

Erneuern oder ändern der Patientenverfügung

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern. Daher hat Ihr einmal erklärter Wille auch solange für die Zukunft bestand, solange keine anderslautenden Dokumente vorliegen. Trotzdem ist es wichtig und sinnvoll, eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen auf seine Übereinstimmung mit den eigenen Vorstellungen zu überprüfen. Die Patientenverfügung sollte zur eigenen Sicherheit regelmäßig aktualisiert bzw. erneuert werden.
Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung ist möglich solange Sie Ihren Willen selbst bilden können. Eine Patientenverfügung kann sogar mündlich oder lediglich durch Gesten verändert werden. Es ist also nicht so, dass Sie einmal etwas erklärt haben und dies dann nicht mehr ändern können, wenn sich bei Ihnen andere Vorstellungen durchsetzen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen denken Sie im Fall des Widerrufs daran die eventuell bereits an Vertreter übergebenen Vorsorgedokumente zurückzuverlangen.

Sichern Sie sich ab

Im Internet werden viele Formulare zum kostenlosen Download angeboten. Viele dieser Formulare entsprechen nicht den Ansprüchen einer hinreichend aussagekräftigen Patientenverfügung.
Ein Formular downloaden und ausfüllen ist daher keine empfehlenswerte Alternative für eine ernsthafte Patientenverfügung. Jedoch können die online Formulare als eine erste Orientierungshilfe genutzt werden. Patientenverfügungen brauchen Zeit und eine ärztliche Beratung, um die eigenen Behandlungsvorstellungen zu durchdenken. Außerdem sollte die Patientenverfügung rechtlich wirksam sein.

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Ab dem Zeitpunkt der eigenhändigen Unterschrift ist die Verfügung gültig. Zur Anwendung kommt die Patientenverfügung jedoch erst, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung gilt also beispielsweise nicht für Behandlungen, in welche Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte einwilligen. Die Verfügung gilt erst, wenn Sie nicht mehr nach Ihrem Willen gefragt werden können.
Bild: Roman Kosolapov/Shutterstock.com

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