Akuter Mangel an Organspendern in Deutschland
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In Deutschland wurden letztes Jahr um die 800 Organe gespendet und transplantiert – so wenig wie noch nie.
Das Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1997 in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das deutsche Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation. Durch die Trennung der Bereiche sind die Zuständigkeiten eindeutig festgelegt. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung der Organspenden ist die Stiftung Eurotransplant (ET) zuständig.
Organe können in Deutschland nur gespendet werden, wenn diese zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Zum einen muss eine Zustimmung vorliegen (s.o.)
- Zum anderen muss der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein.
Es gibt in Deutschland einen akuten Organmangel.
Deutschlandweit stehen mehr als 10.000 Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ; die meisten benötigen eine Niere. Täglich sterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein rettendes Organ bekommen konnten.
Um die Angehörigen vor dieser schwierigen Entscheidung in einer emotional sehr belastenden Situation zu entlasten, sollte jeder Mensch sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und eine persönliche Entscheidung treffen. Diese sollte am besten in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten und auch den Angehörigen mitgeteilt werden.
Der Organspendeausweis ermöglicht:
- Der Organspende zuzustimmen
- Die Organspende abzulehnen
- Einzelne Organe von der Spende auszuklammern
- Eine Person zu bestimmen, die die Entscheidung über eine Spende treffen soll.
Unterstützung aus dem Ausland
In anderen europäischen Ländern sind mehr Menschen bereit Organe zu spenden. Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) profitieren Patienten in Deutschland von der höheren Spendenbereitschaft im Ausland. Denn Herzen, Lebern und Nieren gelangten 2017 ebenso wie in den Vorjahren über den Eurotransplant-Verbund an deutsche Patienten. Spanien ist der langjährige weltweite Spitzenreiter bezüglich Organspenden.
Lebendspenden sind auch möglich
Die Lebendspende ist in Deutschland auch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Lebendspende stellt für den gesunden Spender keinen Heileingriff dar und kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein. Der Organspender muss bei einer Lebendspende volljährig und einwilligungsfähig sein und nach entsprechender umfangreicher Aufklärung der Entnahme zugestimmt haben. Voraussetzung für eine Lebendspende ist zudem eine positive ärztliche Beurteilung über die Geeignetheit als Spender. Bei bestimmten Infektionskrankheiten oder Krebserkrankungen ist eine Organspende nicht erlaubt. Die ärztliche Bewertung ist nur zulässig, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt kein Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung steht. Von Lebenden können Nieren oder Teile der Leber transplantiert werden.
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